Bis zum radiologischen Nachweis einer beginnenden
Ausheilung und bis zur völligen Schmerzfreiheit sollte Ruhe
eingehalten werden. Bei sehr ausgeprägten Beschwerden sollte
das Bein mit einer Gipsschiene für 2-6 Wochen ruhiggestellt
werden. Zur Entlastung können auch Gehhilfen verordnet
werden. Im allgemeinen sind diese Maßnahmen ausreichend,
eine operative Versorgung ist in der Regel nicht erforderlich.
Copyright © 1999 Prof.Dr.J.Jerosch |